Informationspflichten gemäß § 18 Abs. 4 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten Informationen haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten sind verpflichtet, diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte dürfen insbesondere nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen speziellen Sammel- und Rückgabesystemen zugeführt werden.
2. Batterien und Akkus
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht fest vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe des Altgeräts grundsätzlich zu entfernen und separat zu entsorgen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zur Wiederverwendung vorbereitet werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.
Ein Verzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie unter:
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte können personenbezogene Daten enthalten. Jeder Endnutzer ist selbst dafür verantwortlich, vor der Entsorgung alle Daten eigenständig zu löschen.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf Elektro- und Elektronikgeräten weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
6. Hersteller-Registrierung
Als Hersteller im Sinne des ElektroG sind wir bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Nordostpark 72, 90411 Nürnberg) registriert.
WEEE-Reg.-Nr.: DE 11190876
7. Informationspflichten gemäß § 18 Abs. 4 Satz 3 ElektroG
Informationen zur Erfüllung der gesetzlichen Zielvorgaben finden Sie unter:
https://www.bmuv.de/themen/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikgeraete
Hinweise zur Batterieentsorgung (BattDG)
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
1. Rückgabepflicht
Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Sie sind als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzugeben.
2. Rückgabemöglichkeiten
Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an uns zurückgeben.
Die Rückgabe kann erfolgen:
• an unserem Versandlager (Versandadresse)
• durch Rücksendung an uns
• bei öffentlichen Sammelstellen
• im Handel vor Ort
3. Bedeutung der Batteriesymbole
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Die darunter aufgeführten chemischen Zeichen bedeuten:
• Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
• Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
• Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber